Ab März 2021 ist jeder Fremdenführer in Tschechien verpflichtet, einen speziellen Ausweis zu tragen - den tschechischen Fremdenführerausweis, der vom Ministerium für regionale Entwicklung ausgestellt wird. Die Fremdenführer müssen diesen Ausweis sichtbar an ihrer Kleidung tragen.
Die neue gesetzliche Regelung der Fremdenführertätigkeit soll dazu beitragen, die Qualifikationen von Fremdenführern besser bekannt zu machen und die Erbringung minderwertiger Fremdenführerdienste im Tourismussektor zu verhindern.
Es werden zwei Arten von Fremdenführerausweisen ausgestellt: 1. Grad ohne Nachweis der beruflichen Qualifikation und 2. Grad mit Nachweis der beruflichen Qualifikation (Kenntnisse oder Fähigkeiten, die für die Arbeit eines Fremdenführers erforderlich sind, aber weder Sprachkenntnisse noch regionale Spezialisierungen werden geprüft).
Die Gültigkeit der Ausweise kann in der öffentlichen Liste der Fremdenführer überprüft werden.
Fremdenführer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, der EWG und der Schweiz können ihre Dienstleistungen in der Tschechischen Republik auf der Grundlage des EU-Rechts im Modus der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen erbringen, müssen dies jedoch vor der ersten Erbringung von Dienstleistungen dem Ministerium für regionale Entwicklung über ein elektronisches Formular auf der Website des Innenministeriums mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für regionale Entwicklung.
Muster des Ausweises für tschechische Fremdenführer – 1. Grad
Muster des tschechischen Fremdenführerausweises – 2. Grades
Es werden zwei Arten von Fremdenführerausweisen ausgestellt: 1. Grad ohne Nachweis der beruflichen Qualifikation und 2. Grad mit Nachweis der beruflichen Qualifikation (Kenntnisse oder Fähigkeiten, die für die Arbeit eines Fremdenführers erforderlich sind, aber weder Sprachkenntnisse noch regionale Spezialisierungen werden geprüft).
Die Gültigkeit der Ausweise kann in der öffentlichen Liste der Fremdenführer überprüft werden.
Fremdenführer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, der EWG und der Schweiz können ihre Dienstleistungen in der Tschechischen Republik auf der Grundlage des EU-Rechts im Modus der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen erbringen, müssen dies jedoch vor der ersten Erbringung von Dienstleistungen dem Ministerium für regionale Entwicklung über ein elektronisches Formular auf der Website des Innenministeriums mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für regionale Entwicklung.
Muster des Ausweises für tschechische Fremdenführer – 1. Grad
Muster des tschechischen Fremdenführerausweises – 2. Grades