Die Tschechische Republik freut sich auf Touristen! Ab sofort dürfen Personen aus grün eingestuften Ländern wie Deutschland, Polen, die Slowakei, Österreich, Slowenien, Ungarn und Kroatien auch wieder nicht zwingend notwendige Reisen unternehmen. Nicht unbedingt erforderliche Reisen aus anderen Ländern sind vorläufig weiterhin untersagt.
Länder mit geringerem Risiko (‚grün‘ eingestuft)
Länderliste: Australischer Bund, Republik Irland, Israel, Republik Korea, Republik Malta, Neuseeland, Republik Singapur, Republik Thailand, Staat VatikanstadtHier gelten keine Einreisebeschränkungen für die Tschechische Republik (die für individuelle Restaurants, Hotels usw. geltenden Bedingungen sind jedoch weiterhin zu beachten).
Länder mit mittlerem Risiko (‚gelb‘ eingestuft)
Länderliste: Republik Bulgarien, Republik Finnland, Republik Irland, Italienische Republik, Fürstentum Liechtenstein, Republik Ungarn, Fürstentum Monaco, Königreich Norwegen, Republik Polen, Portugiesische Republik (mit Azoren und Madeira), Republik Österreich, San Marino, Republik Rumänien, Balearische Inseln und Kanarische InselnBesucher aus ‚gelben‘ Ländern dürfen nicht zu touristischen Zwecken in die Tschechische Republik einreisen.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Std. in einem der ‚gelben‘ Länder aufgehalten haben, müssen folgende Einreisebedingungen erfüllen:
- Vor der Einreise in die Tschechische Republik ist das Online-Formulars (https://plf.uzis.cz/) für eine Einreise in die Tschechische Republik auszufüllen und zu übersenden (Beleg eines anerkannten Formulars ist auszudrucken oder online zu übermitteln, NICHT ausschließlich per SMS).
- Dies gilt nicht für Kinder unter 5 Jahren oder bereits an COVID Erkrankte.
- Personen, die bereits an COVID erkrankt sind, müssen ein ärztliches Attest mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Bestätigung ihrer COVID-Genesung vorlegen. Mit dieser Bestätigung dürfen Betreffende binnen 180 Tagen nach einem positiven COVID-Test in die Tschechische Republik einreisen.
- Vor einer Einreise in die Tschechische Republik haben sie eine (englische) Bestätigung eines negativen (spätestens 24 Std. vor Reiseantritt (Abflug) durchgeführten) Antigentests oder (spätestens 72 Std. vor Reiseantritt (Abflug) durchgeführten) PCR-Tests zu übermitteln. Die Testergebnisse müssen von einem akkreditierten Labor stammen (Selbsttests werden NICHT anerkannt). Ein Link zur Liste der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten Antigentests findet sich hier.
- Unter folgenden Voraussetzungen können sie stattdessen auch ein englisches Attest eines in der Tschechischen Republik oder der EU tätigen Arztes über ihre COVID-19-Genesung:
- Sie weisen keine COVID-19-Symptome auf und sie haben sich nach einem positiven Test für die vorgeschriebene Dauer in Quarantäne begeben und ihr erster positiver PCR-Test liegt mindestens 14 Tage und maximal 180 Tage zurück.
- Unter folgenden Voraussetzungen können sie stattdessen auch ein englisches Attest eines in der Tschechischen Republik oder der EU tätigen Arztes über ihre COVID-19-Genesung:
Länder mit hohem Risiko (‚rot‘ eingestuft)
Länderliste: Fürstentum Andorra, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Französische Republik, Republik Kroatien, Republik Zypern, Republik Litauen, Republik Lettland, Großherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande, Hellenische Republik, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Bundesrepublik Deutschland, Königreich Spanien, Königreich Schweden, Schweizerische EidgenossenschaftBesucher aus ‚roten‘ Ländern dürfen nicht zu touristischen Zwecken in die Tschechische Republik einreisen.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Std. in einem der ‚roten‘ Länder aufgehalten haben, müssen folgende Einreisebedingungen erfüllen:
- Sie müssen alle aufgeführten Bedingungen für ‚rote‘ Länder beachten.
- Zudem müssen sie nach ihrer Einreise in die Tschechische Republik binnen max. 5 Tagen auf eigene Kosten einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses müssen sie sich in „Selbstisolierung“ begeben, also in einer auf dem Einreiseformular aufgeführten Unterkunft bleiben. Das Hotel dürfen sie nur in Notfällen, bspw. zur Besorgung von Lebensmitteln oder aus gesundheitlichen Gründen, verlassen.
Alle aus ‚roten‘ Ländern in die Tschechische Republik einreisenden Personen müssen weiterhin die für individuelle Restaurants, Hotels usw. geltenden Bedingungen beachten.
Länder mit sehr hohem Risiko (‚dunkelrot‘ eingestuft)
Länderliste: alle anderen EU- und Nicht-EU-LänderBesucher aus ‚dunkelroten‘ Ländern dürfen nicht zu touristischen Zwecken in die Tschechische Republik einreisen.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Std. in einem der ‚dunkelroten‘ Länder aufgehalten haben, müssen folgende Einreisebedingungen erfüllen:
- Sie müssen alle aufgeführten Bedingungen für ‚dunkelrote‘ Länder beachten. Ausnahme: Vor ihrer Einreise in die Tschechische Republik können Reisende aus ‚dunkelroten‘ Ländern einen max. 72 Std. vor der Reiseantritt durchgeführten PCR-Test – keinen Antigentest – vorlegen. Eine englische Bestätigung der PCR-Testergebnisse muss von einem akkreditierten Labor stammen (Selbsttests werden NICHT anerkannt).
- Zudem müssen sie sich frühestens am 5. Tag und spätestens am 14. Tag nach ihrer Einreise in die Tschechische Republik einem PCR-Test unterziehen. Bis das negative Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur „Selbstisolierung“, also….
Personen, die in der Tschechischen Republik, Slowakei, Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Slowenien bzw. Kroatien gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen keine PCR-Tests vornehmen lassen. Diese Reisende müssen eine englische Bestätigung darüber vorlegen, dass sie gegen COVID-19 geimpft wurden und
- die erste Impfdosis (bei zwei Impfdosen) mind. 22 Tage und max. 3 Monate zurückliegt,
- die zweidosige Impfung abgeschlossen wurde und der Erhalt der ersten Dosis nicht mehr als 9 Monate zurückliegt,
- die eindosige Impfung mind. 14 Tage und max. 9 Monate zurückliegt.
- Ausländische Staatsbürger, die vor ihrer Einreise in die Tschechische Republik ein Formular ausfüllen mussten, haben ihren Aufenthaltsort angegeben, an den sie sich nach ihrem PCR-Test zur Selbstisolierung begeben. Bei einem positiven PCR-Test müssen sie an diesem Ort bleiben. Sie werden dann von KHS (regionale Hygienestelle) kontaktiert und aufgefordert, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Liegt keine Mutation (bspw. in Brasilien, Südafrika, Indien festgestellte Varianten) vor und befanden sich die Reisenden zumindest während der letzten 3 Tage in Quarantäne, endet diese an Tag 15 automatisch (Tag 0 ist der Testtag).
- Bei einer von KHS beim ersten Telefonat mitgeteilten Mutation endet die Quarantäne erst bei einem negativen PCR-Test in Absprache mit KHS; bei positiven Tests wird die Quarantänedauer in Absprache mit KHS individuell festgelegt. Selbiges gilt bei einem positiven Test, der zur Rückreise ins Heimatland erforderlich ist.
- Für aus dem Ausland zurückkehrende tschechische Staatsbürger gelten dieselben Regelungen, nur dass sie nicht mit KHS sondern ihrem Allgemeinarzt in Verbindung treten.