Was ist zu beachten, damit das Reisen für alle zu einem angenehmen Erlebnis wird? An den tschechischen Landesgrenzen werden, dank der Mitgliedschaft im Schengen-Raum, eigentlich keine Kontrollen durchgeführt. Die einzigen Kontrollen für Hunde und Katzen erwarten Sie am Prager Flughafen. Trotzdem sollten Sie bei Ihrer Einreise in die Tschechische Republik die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
EU-Mitgliedsstaaten und Norwegen
Ein Eigentümer darf maximal 5 Heimtiere mitnehmen, wobei der Reisezweck nicht kommerziell sein darf – er darf mit den Heimtieren nicht handeln. Vor der Abreise überprüfen Sie Folgendes:
- Identifizierung der Tiere
Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip nach den Normen ISO 11784 und ISO 11785 (elektronische Tierkennzeichnung und Lesegeräte) gekennzeichnet sein. Ihr Haustier kann auch durch Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn die Nummer lesbar ist und nachweislich vor dem 3. Juli 2011 eintätowiert wurde.
Diese Impfung ist ab der 12. Lebenswoche verpflichtend. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff oder Kombiimpfstoff durchgeführt werden. Die Ausreise ist frühestens 21 Tage nach der ersten Teilimpfung oder am nachfolgenden Tag nach der zweiten Teilimpfung möglich.
Für Hunde und Katzen müssen Sie den sog. Heimtierausweis mitführen. Hierbei handelt es sich um ein einheitliches Dokument mit Gültigkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten. Im Ausweis sind der Code des Mitgliedstaates sowie die fortlaufende Nummer aufgeführt.
Drittländer
Bei der Einreise in die Tschechische Republik mit Heimtieren aus Drittländern gelten ähnlichen Anforderungen. Ein Eigentümer darf maximal 5 Heimtiere mitnehmen, wobei er diese hier nicht zum Verkauf anbieten darf.
- Identifizierung der Tiere
Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip nach den Normen ISO 11784 und ISO 11785 (elektronische Tierkennzeichnung und Lesegeräte) gekennzeichnet sein. Ihr Haustier kann auch durch Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn die Nummer lesbar ist und nachweislich vor dem 3. Juli 2011 eintätowiert wurde.
Diese Impfung ist ab der 12. Lebenswoche verpflichtend. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff oder Kombiimpfstoff durchgeführt werden. Die Ausreise ist frühestens 21 Tage nach der ersten Teilimpfung oder am nachfolgenden Tag nach der zweiten Teilimpfung möglich. Bei einigen Ländern ist außerdem eine serologische Untersuchung auf Tollwut-Antikörper erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie vom Staatlichen Veterinäramt der Tschechischen Republik (Kontaktdaten siehe unten).
- EU-Heimtierausweis und tierärztliche Bescheinigung
Bei Reisen in die Tschechische Republik braucht Ihr Vierbeiner den Ausweis für als Heimtiere gehaltene und über die Grenze zu verbringende Hunde, Katzen oder Frettchen, den vor der Abreise ein dazu ermächtigter Tierarzt ausstellt und der nachfolgend von der zuständigen tschechischen Behörde genehmigt werden muss. Weiter müssen Sie als Besitzer eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung mit sich führen, dass dieses Tier innerhalb der EU ausschließlich als Heimtier über die Grenze verbracht wird. Nähere Informationen erhalten Sie vom Staatlichen Veterinäramt der Tschechischen Republik.
Webseiten des Staatlichen Veterinäramtes der Tschechischen Republik
https://en.svscr.cz/
Státní veterinární správa Praha (Staatliches Veterinäramt Prag)
Slezská 100
Praha 2
Tel.: +420/227 010 142
Státní veterinární správa Brno (Staatliches Veterinäramt Brno)
Palackého tř. 1309
Brno
Tel.: +420/541 210 178
Státní veterinární správa Ostrava (Staatliches Veterinäramt Ostrava)
Na Obvodu 1104
Ostrava
Tel.: +420/596 781 910