- 1. Welche psychotropen Substanzen (Rauschdrogen, Narkotika etc.) sind in Tschechien legal?
Alkohol, Zigaretten und sonstige Tabak- und Nikotinprodukte sowie Raucherbedarf, jedoch unter Einschränkung des Verkaufs - ab 18 Jahre.
- 2. Ist das Rauchen in der Öffentlichkeit erlaubt?
An vielen öffentlichen Orten ist das Rauchen verboten (z.B. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs/ÖPNV), Restaurants, Sport- und Kulturstätten, gesellschaftliche Veranstaltungen unter Teilnahme von Kindern u.a.).
- 3. Darf ich straffrei eine geringe Menge einer Droge für meinen persönlichen Bedarf, z.B. einen Joint, bei mir tragen?
Nein, der Besitz bzw. die Aufbewahrung einer jedweden Menge ist eine rechtswidrige Handlung. Je nach der Menge handelt es sich meistens um eine Ordnungswidrigkeit, jedoch ist auch die Qualifizierung als Straftat nicht ausgeschlossen.
- 4. Darf ich unentgeltlich einer anderen Person eine Droge bzw. eine andere psychotrope Substanz anbieten?
Keinesfalls, jedweder Umgang, d.h. unter anderem auch das Schenken oder die Gewährung einer Droge einer anderen Person ist rechtswidrig, es handelt sich um eine Straftat.
- 5. Wenn ich mir in der Tschechischen Republik Stoffe wie Kratom, neue psychoaktive Stoffe u.a. kaufe, darf ich sie aus der Tschechischen Republik ohne Probleme ausführen?
Diese Stoffe sind in der Tschechischen Republik bislang weder reguliert noch verboten, was jedoch nicht bedeutet, dass sie ohne jedwede Probleme oder Belangung in einen anderen Staat ausgeführt werden dürfen. In vielen Staaten stehen diese Substanzen auf der Liste verbotener Stoffe oder ihr Verkauf bzw. ihre Verfügbarkeit ist reguliert, sodass hier eine strafrechtliche oder behördliche Belangung droht.
- 6. Darf ich für einen Bekannten/Freund/die Familie nicht erlaubte Stoffe aufbewahren?
Nein, es handelt sich stets um eine Straftat, und zwar ungeachtet der Menge des aufbewahrten Stoffes.
- 7. Welche Strafe droht mir für den Konsum oder die Aufbewahrung von Drogen?
Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar, jedoch kann die Aufbewahrung von Drogen für den Eigenbedarf je nach der Menge als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden, wobei die Aufbewahrung für eine andere Person stets eine Straftat ist. Bei Ordnungswidrigkeiten wird es sich in der Regel um eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 15.000,- CZK handeln, im Falle einer Straftat droht je nach dem Charakter der Sache eine Freiheitsstrafe auf Bewährung bzw. ohne Bewährung mit einer Dauer von mehreren Monaten bis Jahren, ggf. eine Geldstrafe.
- 8. Welche Strafe droht mir für den Verkauf und den Vertrieb von Drogen?
Für den Vertrieb und Verkauf von Drogen (unabhängig von der Art) kann eine Freiheitsstrafe mit Bewährung oder ohne Bewährung mit einer Dauer von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren auferlegt werden. In der Tschechischen Republik handelt es sich um die am strengsten geahndete Handlung bzgl. des unerlaubten Umgangs mit Drogen.
- 9. Darf ich Hanfpflanzen anbauen, sie anschließend trocknen und für den Eigenbedarf (therapeutische Verwendung) verarbeiten?
Eine derartige Handlungsweise ist in der Tschechischen Republik nicht erlaubt. Je nach der gesetzlichen Klassifikation des Verhaltens kann es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handeln. In der Tschechischen Republik ist Hanf (Cannabis) auf ärztliche Verschreibung für therapeutische Zwecke in den Apotheken erhältlich.
- 10) Sind halbsynthetische Cannabinoidprodukte in der Tschechischen Republik legal?
Ab März 2024 sind in der Tschechischen Republik die Stoffe HHC, THC-P, HHC-O und andere, die in Form von Süßigkeiten, Vape Pens, Liquids und anderen Produkten angeboten werden, ebenso wie andere Drogen verboten.